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   OVG Berlin, 02.12.1988 - 2 A 3.87   

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https://dejure.org/1988,1083
OVG Berlin, 02.12.1988 - 2 A 3.87 (https://dejure.org/1988,1083)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02.12.1988 - 2 A 3.87 (https://dejure.org/1988,1083)
OVG Berlin, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 2 A 3.87 (https://dejure.org/1988,1083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauleitplanung: Nichtigkeit einer Veränderungssperre bzw. deren Verlängerung mangels Konkretisierung der Planungsabsichten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist eine Veränderungssperre nichtig? (IBR 1990, 196)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 124
  • DÖV 1989, 1047
  • ZfBR 1989, 173
  • ZfBR 1989, 77 A
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1999 - 1 M 3614/99

    Überprüfung des Bebauungsplans aus Anlaß der Prüfung der Veränderungssperre;

    Ebenso wie eine nachträgliche Konkretisierung der Planung eine Veränderungssperre nicht zu heilen vermag, die wegen fehlender Konkretisierung der Planung nichtig ist (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 2.12.1988 - 2 A 3.87 - ZfBR 1989, 173; Lemmel in Berliner Kommentar, 2. Aufl. 1995, § 14 Rdn. 8), kann auch eine Veränderungssperre, die wegen nicht behebbarer Mängel der zugrunde liegenden Planung unwirksam ist, nicht durch ein neues zulässiges Planungsziel "geheilt" werden.

    Eine Verlängerung einer unwirksamen Veränderungssperre kann nicht in den Erlass einer neuen Veränderungssperre umgedeutet werden (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 2.12.1988 - 2 A 3.87 - ZfBR 1989, 173).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 8 S 909/18

    Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre

    Eine erst nachträgliche (ausreichende) Konkretisierung der Planungsziele wird allerdings grundsätzlich als nicht zulässig angesehen (vgl. OVG SH, Urteil vom 18.08.2011 - 1 KN 3/11 -, juris; OVG Berlin Urteil vom 02.12.1988 - 2 A 3.87 -, OVGE BE 18, 140; Stock, in: Ernst Zinkahn/Bielenberg, BauGB , § 14 Rn. 49; Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 14 Rn. 15), da eine Veränderungssperre erst erlassen werden darf, wenn die Planung die sie sichern soll, bereits ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.10.2009 - 4 BN 34.09 -, NVwZ 2010, 42; Beschluss vom 10.10.2007 - 4 BN 36.07 -, BauR 2008, 328).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

    Das bedeutet aber, dass die Gültigkeit einer Veränderungssperre nicht davon berührt wird, dass sich die Planungsabsichten der Gemeinde im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ändern (ebenso der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs, Beschluss vom 26.9.1988 - 5 S 2131/88 -, ZfBR 1989, 172; OVG Berlin, Urteil vom 2.12.1988, NVwZ-RR 1990, 124; a. A. wohl OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.1999, NVwZ 2000, 1061).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 14.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

    Einer Umdeutung der rechtswidrigen Verlängerung einer Veränderungssperre in einen Neuerlass der Veränderungssperre steht jedoch - unabhängig von den dargelegten grundsätzlichen Bedenken gegen die Möglichkeit einer Umdeutung von Normen - entgegen, dass die Gemeinde sich bei einem Neuerlass der Veränderungssperre nach § 17 Abs. 3 BauGB mehr noch als bei der Verlängerung einer Veränderungssperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 BauGB Klarheit darüber verschaffen muss, ob die mit der Veränderungssperre verbundene Beschränkung der Befugnisse der Grundstückseigentümer weiterhin im Rahmen des Zumutbaren und damit innerhalb der Sozialbindung des Eigentums liegen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 1988, BRS 49 Nr. 111).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    Die Umdeutung einer Verlängerung nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB in eine Erneuerung nach § 17 Abs. 3 BauGB hat der Senat im Beschluss vom 15. Oktober 1999 (- 1 M 3614/99 -, BauR 2000, 73) allerdings nicht für zulässig gehalten und sich zur Begründung insoweit auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 2. Dezember 1988 (- 2 A 3.87 -, BRS 49 Nr. 111) bezogen.
  • BVerwG, 22.09.1989 - 4 NB 24.89

    Bauleitplanung - Vorschriften - Landesrecht - Abstandsflächen - Vereinfachtes

    Hierzu verweist die Beschwerde auch auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (ZfBR 1989, 173).
  • VGH Bayern, 09.10.2012 - 15 N 11.1857

    Veränderungssperre; Verhinderungsplanung (Asylbewerberunterkunft); Gesamtkonzept

    Erfasst der rechtliche Mangel der Veränderungssperre nur einen räumlich oder sachlich klar abgrenzbaren Teil der Planung, ist die Unwirksamkeit der Veränderungssperre auch nur bezogen hierauf festzustellen (vgl. OVG Berlin vom 2.12.1998 - 2 A 3/87 NVwZ-RR 1990, 124).
  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

    Ob - aus Sicht des Senats allerdings sehr fern liegend - allgemein eine "Umdeutung" derart fehlgeschlagener Verlängerungen von Veränderungssperren in einen Neuerlass nach dem § 17 Abs. 3 BauGB in Betracht zu ziehen gewesen wäre,(vgl. zu den Möglichkeiten einer Umdeutung insbesondere seit dem Wegfall von Zustimmungs- und Genehmigungserfordernissen durch das EAG Bau Rieger in Schrödter, BauGB, 7. Auflage 2006, § 17 Rn 7, m.w.N. aus der Literatur; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.4.2011 - 1 KN 206/08 -, BRS 78 Nr. 131, zur Möglichkeit einer Umdeutung einer - aus Sicht der Gemeinde - "neuen" in eine "erneute" Veränderungssperre im Sinne von § 17 Abs. 3 BauGB, Urteil vom 14.8.2009 - 1 KN 219/07 -, BRS 74 Nr. 122, zur Umdeutung einer Änderung des Aufstellungsbeschlusses in eine wirksame Veränderungssperre, gegen eine Umdeutung einer "Verlängerung" (§ 17 Abs. 2 BauGB) in eine Erneuerung (§ 17 Abs. 3 BauGB) OVG Berlin, Urteil vom 2.12.1988 - 2 A 3.87 -, BRS 49 Nr. 111, OVG Lüneburg, Urteil vom 15.10.1999 - 1 M 3614/99 -, BauR 2000, 73, m.w.N.) braucht aus Anlass der vorliegenden Entscheidung nicht vertieft zu werden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2011 - 1 KN 12/10

    Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 57 - Mergenthalerstraße /

    Ob die planerische Konzeption durch den Beschluss der Stadtvertretung vom 31.05.2010, das Einzelhandelskonzept der Bulwien Gesa AG vom 30. August 2010 und durch die von der PAN Planungsgesellschaft ARSU - NWP mbH vorgelegte Rahmenplanung für den Ostseepark vom Oktober 2010, die eine Aufteilung des Gebiets auf 4 Bebauungspläne (B-Pläne A, B, C und D) mit den Ausweisungen SO, MK und GE vorsehen, ausreichend konkretisiert worden ist und ob diese Planung mittels mehrerer Bebauungspläne durch eine einzige Veränderungssperre gesichert werden kann, kann dahingestellt werden, denn eine nachträgliche Konkretisierung führt nicht zur Heilung der Veränderungssperre (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.10.1999 - 1 M 3614/99, BRS 62, Nr. 122 - juris Rn. 8; OVG Berlin, Urt. v. 02.12.1988 - 2 A 3.87, BRS 49, Nr. 111; Ernst-Zinkahn-Bielenberg, aaO, § 14 Rn. 49).
  • VG Köln, 21.06.2013 - 11 K 3726/10

    Einordnung eines Vorhabens mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm als

    Eine derart vage erklärte Heilungsabsicht kann nicht zum Gegenstand einer Veränderungssperre gemacht und die nähere Konkretisierung des erforderlichen Heilungsprogramms dem Verwaltungsgericht übertragen werden, zumal eine nähere Konkretisierung einer einmal fehlerhaften Veränderungssperre nicht erlaubt ist, - vgl. OVG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 1988 - 2 A 3/87 - NVwZ-RR 1990, 124; Kuhla, Die Veränderungssperre in der Normenkontrolle, NVwZ 1988, 1086 -.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2007 - 2 A 15.05

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen kommunale Bekanntmachungsvorschrift; Umdeutung

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.08.2011 - 1 KN 3/11

    Änderung einer unwirksam erlassenen Veränderungssperre

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.08.2001 - 1 C 10184/01

    Veränderungssperre

  • OVG Berlin, 31.01.1997 - 2 A 5.96

    Bauleitplanung: Maßgeblicher Zeitpunkt für Planaufstellung und Bürgerbeteiligung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1999 - 10a B 2353/98

    Sicherung der Bauleitplanung; Veränderungssperre; Voraussetzungen; Anforderungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.10.1995 - 1 K 9/95

    Veränderungssperre

  • VG Gießen, 19.07.2010 - 1 K 318/10

    Klage von Aldi auf Erteilung einer Baugenehmigung abgewiesen

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 K 18/94

    Veränderungssperre; Gemeindevertreter; Planung

  • VG Göttingen, 14.09.2006 - 2 A 473/05

    Bebauungsplan: Aufstellungsbeschluss; Einzelhandelskonzept; Planung:

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.1998 - 1 K 7/97
  • VG Köln, 13.03.2019 - 23 K 961/17
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